In Fällen von ausgeprägten Zahnfehlstellungen und Kieferwachstumsstörungen ist eine kieferorthopädische Frühbehandlung im Alter von 6-8 Jahren sinnvoll. Hierdurch wird eine Harmonisierung des weiteren Kieferwachstums gefördert und eine frühzeitige Schädigung des Zahnhalteapparates verhindert. Im Rahmen der Frühbehandlung kommen individuell angefertigte herausnehmbare und festsitzende Behandlungsgeräte zum Einsatz. Die herausnehmbaren Behandlungsgeräte müssen am Tag und in der Nacht getragen werden, allerdings nicht beim Essen, in der Schule und beim Sport.